Eine erstaunliche Entdeckung macht man, wenn man sich die Dienstleistungsbedingungen von Google genauer ansieht. Dort heißt es in Absatz 2.3:

Sie dürfen die Services nicht nutzen und die Vertragsbedingungen nicht annehmen, wenn Sie (a) nicht volljährig sind und daher keinen verbindlichen Vertrag mit Google abschließen können oder (b) nach US-Recht oder den gesetzlichen Bestimmungen anderer Länder, einschließlich des Landes in dem sie ansässig sind oder von dem aus Sie die Services nutzen, von der Inanspruchnahme der Services ausgeschlossen sind.

Also schließt Google die Nutzung der Suchmaschine und aller anderen angebotenen Dienste für Minderjährige aus. Anscheinend möchte sich Google für die Zukunft absichern.

Quelle: http://www.oncomputer.de


Beitrag als Bookmark speichern

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Facebook
  • MisterWong
  • Webnews
  • Y!GG
  • Google Bookmarks
  • Oneview
  • Linkarena
  • Infopirat
  • Technorati
  • Wikio
  • TwitThis

Weitere Artikel zu ähnlichen Themen: