Das Landgericht in München hat eine Klage gegen einen Betreiber des Usenet-Servers zurückgewiesen. Die Antragstellerin hatte gegen die Betreiber geklagt, weil dort eine Raubkopie von der Gruppe “Silbermond” zum Download angeboten wurde.
Nach dem Urteil des Gerichts vom 19.04.2007 ist es den Betreibern aufgrund der hohen Datenmenge allerdings nicht möglich, illegale Software herauszufiltern. Die Antragstellerin argumentierte hingegen, dass es eine entsprechende Software gibt.
Das Gericht ist der Meinung – laut dem jetzt vorliegenden Volltext des Urteils -, dass diese Software nicht ausreichend genug ist, um die Datenmenge zu kontrollieren. Zudem meinte das Gericht, dass es unzumutbar sei, die Daten von Hand zu prüfen.

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