Bildschirmarbeitsplatzbrille bekommen

Wer am Computer arbeitet, setzt seine Augen hohen Belastungen aus. Wenn man keinen Ausgleich schafft, häufiger Pausen macht und die Augen trainiert, können Langzeitschädigungen von Augen und Netzhaut die Folge sein. Normale Sehhilfen können die Defizite häufig nicht ausreichend ausgleichen.

Spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrillen sorgen für optimierte Sicht auf kurzer Distanz und entlasten Augen und Halswirbelsäule gleichermaßen.

Was sind Bildschirmarbeitsplatzbrillen?

Bildschirmarbeitsplatzbrille bekommen

Bildschirmarbeitsplatzbrillen, oder auch Computerbrillen, sind Sehhilfen, welche bei der Arbeit am PC entlasten und die Augen schützen. Wenn man täglich viele Stunden am Computer verbringt, stoßen Lese- und Gleitsichtbrillen an ihre Grenzen.

Ab einem Alter von 40 Jahren kann die Bildschirmarbeitsplatzbrille zur Notwendigkeit werden. Mit dem Nachlassen der natürlichen Sehkraft setzt die Altersweitsichtigkeit ein. Betroffene können auch im Nahbereich unter der eingeschränkten Sehkraft leiden. Hier kommt die Bildschirmarbeitsplatzbrille zum Einsatz.

Woran merkt man, dass eine Bildschirmarbeitsplatzbrille gebraucht wird?

Mehr als 80 Prozent aller Personen, die täglich drei Stunden und mehr am Rechner verbringen, klagen über Beschwerden. Die Augen ermüden schnell, beginnen zu Tränen oder röten sich.

Diese Symptome geben einen Hinweis darauf, dass die vorhandene Sehhilfe keine optimale Leistung bringt und man eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille braucht. Wer sich bei der Arbeit häufiger in Richtung Bildschirm beugt, um dort überhaupt etwa erkennen zu können, sollte auch über die Anschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille nachdenken.

Wer folgende Fragen vermehrt mit „Ja“ beantwortet, benötigt vermutlich eine Bildschirmarbeitsplatzbrille:

  • Sind Sie über 40 Jahre und sehen in letzter Zeit schlechter?
  • Tragen Sie eine Gleitsichtbrille?
  • Wechseln Sie am Schreibtisch häufiger zwischen Nah- und Fernbrille?
  • Sehen Sie Tastatur und Computerbildschirm häufig unscharf?
  • Kneifen Sie häufiger bei der Arbeit die Augen zusammen, um besser zu sehen?
  • Tränen Ihre Augen bei der Arbeit am Computer?
  • Haben Sie häufiger Kopfschmerzen bei der Computerarbeit?

Diese Punkte müssen nicht zwingend für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille sprechen. Derartige Beschwerden können auch durch eine falsche und verkrampfte Sitzhaltung am Arbeitsplatz, trockene Luft im Raum oder eine Augenerkrankung auftreten. Daher sollte man die Notwendigkeit einer Spezialbrille von einem Augenarzt oder Augenoptiker abklären lassen.

Welche Vorteile bieten Bildschirmarbeitsplatzbrillen?

Bildschirmarbeitsplatzbrillen sind wie Gleitsichtbrillen aufgebaut. Ein großer Sehbereich für kurze und mittlere Entfernungen ist vorhanden. Der größte Bereich in der Mitte der Gläser ermöglicht eine bessere Sicht auf den Monitor. Dieser sollte sich in einem Sehabstand zwischen 50 Zentimeter und einem Meter befinden.

Der untere Bereich der Bildschirmarbeitsplatzbrille ist dem Nahsehen vorbehalten. Durch den oberen Teil der Brillen kann man auch über eine Distanz von einem Meter hinaus scharf sehen. Meist reicht das Sichtfeld hier sogar bis zu drei Meter weit.

Damit können die Träger von Bildschirmarbeitsplatzbrillen mit Tastatur, Bildschirm, Notizen oder Gesprächspartnern die gesamte Arbeitsumgebung deutlich im Blick behalten. Fehlhaltungen, wie das Kinn an die Brust zu pressen oder den Kopf in den Nacken zu legen, kommen nicht mehr vor. Die Körperhaltung bleibt entspannt und Kopf- oder Rückenschmerzen bleiben aus.

Wie bekommt man eine Gleitsichtbrille?

Wer feststellt, dass eine einfache Sehhilfe nicht mehr ausreicht und bei der Arbeit am Computer einige der genannten Beschwerden auftauchen, sollte sich an den zuständigen Betriebsarzt oder einen Augenarzt wenden.

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, kurz ArbMedVV, sind Arbeitnehmer berechtigt, Bildschirmarbeitsplatzbrillen in einfachster Ausführung zu erhalten, wenn ein nachweislicher Bedarf angemeldet werden kann.

Die Mediziner stellen ein Rezept im Rahmen der Angebotsvorsorge aus. Die Brillen selbst werden von Augenoptikern oder Optometristen angefertigt. Größere Unternehmen unterhalten häufig Rahmenverträge mit ausgesuchten Firmen. Damit kann die Brillenbeschaffung schnell abgewickelt werden.

Mehr zum Thema wie man eine Bildschirmarbeitsplatzbrille beantragen kann erfahren Sie im Ratgeber von Arbeitsrechte.de

Was ist bei Bildschirmarbeitsplatzbrillen zu beachten?

Der optische und dekorative Aspekt sollte in den Hintergrund treten. So sollte man sich vor Augen führen, dass die Gläser meist verschiedene Stärken besitzen. Ähnlich wie bei herkömmlichen Gleitsichtbrillen ist eine schmale Fassung eher ungeeignet.

Damit alle Sehzonen hinreichend bedient werden können, müssen die Gläser auch eine gewisse Höhe besitzen. Damit der notwendige Tragekomfort gewährleistet ist, sollte auf ein leichtes Brillengestell geachtet werden.

Tipp: Bei Bildschirmarbeitsplatzbrillen haben sich Bügel mit Federscharnieren bewährt.

In der Regel werden bei Bildschirmarbeitsplatzbrillen Gläser aus Kunststoff mit wenig Gewicht verwendet. Im Büro treffen Lichtquellen häufig aus verschiedenen Richtungen auf den Arbeitsplatz. Daher sollten superentspiegelte Gläser bevorzugt werden.

Wer bezahlt die Bildschirmarbeitsplatzbrille?

Hierbei kann man sich auf Vorgaben der Gesetzgeber berufen. So schreibt das deutsche Arbeitsschutzgesetz vor, dass Bürobrillen unter den Oberbegriff „persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz“ fallen.

Damit müssen Arbeitgeber die Kosten für Bildschirmarbeitsplatzbrillen teilweise tragen. Eine Voraussetzung ist die Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit. Diese müssen Augenoptiker oder Augenarzt schriftlich bescheinigen.

Tipp: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Angestellten, die vorwiegend am Computer arbeiten, in regelmäßigen Abständen augenärztliche Untersuchungen anzubieten.

Arbeitgeber tragen, laut Bildschirmarbeitsverordnung, die Kosen für Spezialbrillen, wenn kein anderer Träger, wie die gesetzlichen oder privaten Kassen, dafür aufkommt.

Damit Missverständnisse ausgeschlossen werden können, sollte man vorab die Vorgehensweise mit dem Unternehmen besprechen. Die Höhe der Kosten, welche der Betrieb übernimmt, sollte klar definiert werden. Dabei kann es von Vorteil sein, einen Blick in die Betriebsvereinbarungen zu werfen und nach entsprechenden Regelungen, auf die man sich berufen kann, zu schauen.          

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